
ZEMA
Länderübergreifendes Portal für einfache Melderegisterauskünfte
Mit der Bereitstellung des Internet-Portales www.zemaonline.de hat die AKDB die Voraussetzungen geschaffen, dass private Stellen (insbes. Benutzer aus der Wirtschaft) über ein Portal einfach, schnell und wirtschaftlich bayernweit einfache Melderegisterauskünfte einholen können. Als Datenbasis für ZEMA in Bayern dient der im Service-Rechenzentrum der AKDB von allen bayerischen Kommunen gespeicherte zentrale Einwohnerteildatenbestand.
Die AKDB schließt mit den Interessenten entsprechende Vereinbarungen ab. Mit Vertragsabschluss und Registrierung können über das ZEMA-Portal einfache Melderegisterauskünfte eingeholt werden. Die Identifizierung bei der Suchanfrage erfolgt mittels UserID und Passwort oder Software-Zertifikat.
Die Gebühren für die Abfragen werden von der AKDB mit den Power-Usern abgerechnet. Die Kommunen erhalten von der AKDB Gutschriften für Abfragen aus ihrem Datenbestand. D.h., ZEMA bietet allen bayerischen Kommunen die Möglichkeit, eine web-basierte Dienstleistung ohne irgendwelche Investitionen anzubieten.
Für die Wirtschaft führt die Automatisierung von Melderegisterauskünften zu einer Beschleunigung der Geschäftsprozesse und zu Kostenersparnissen durch eine Vielzahl von Vorteilen:
- Keine Suchanfragen bei einer Vielzahl von Meldebehörden, sondern bei einem bayernweiten Portal
- Durch die Verlinkung mit Meldedatenbeständen anderer Bundesländer (derzeit Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein; weitere Bundesländer werden sich dem bestehenden Meldeportalverbund anschließen), können über das gemeinsame ZEMA-Portal auch die Meldedatenbestände anderer Bundesländer abgefragt werden
- Keine Erstellung eines formalen Anschreibens, sondern unkomplizierte Dateneingabe
- Sofortiger Start der Suchanfrage
- Sofortige Ermittlung der aktuellen Anschrift bei Personen, die (ggf. mehrfach) umgezogen sind, durch Adresskettenverfolgung. Die Adresskettenverfolgung wird auch länderübergreifend durchgeführt
- Schneller, zeitnaher Erhalt des Suchergebnisses
- Zeitliche Ungebundenheit bei der Einholung von Auskünften
- Hohe Verfügbarkeit
- Einheitliche Benutzeroberfläche und Standards mit hoher, gleichbleibender Qualität
- Rechtssichere Durchführung der Melderegisterauskünfte unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Kostengünstige Abrechnung durch die AKDB für alle Beteiligten
- Umfassende Kostenkontrolle für die anfragenden Stellen durch Online-Abfrage über die in einem bestimmten Zeitraum durchgeführten Abfragen und die dabei entstandenen Kosten.
Auch den Meldebehörden bietet ZEMA im Vergleich zu anderen Lösungen eine Reihe von Vorteilen:
- Die Anfragen werden durch die AKDB erbracht, ohne dass die Meldebehörden in irgendeiner Form tätig werden muss. Nur bei Negativauskünften ist eine elektronisch unterstützte Nachbearbeitung durch die Meldebehörde notwendig. Bei Lösungsangeboten des Mitbewerbs muss jede Anfrage im EWO-Verfahren bearbeitet werden.
- Für ZEMA-Anfragen auf ihren Bestand erhalten die Meldebehörden Gutschriften durch die AKDB erstattet. Die Überweisung erfolgt auf ein von der Meldebehörden mitgeteiltes Konto, womit den Meldebehörden bei der Abrechnung der Gebühren keine Aufwände entstehen. Bei Lösungen des Mitbewerbs muss die Meldebehörde selbst die Gebührenbescheide für die jeweiligen Anfragen erstellen. Die Gebühren gem. Gebührenscheid müssen anschließend von den Meldebehörden im Lastschriftverfahren von einem Clearingkonto eingezogen werden.
Infoanforderung und Kontakt
Produktblatt ZEMA, Stand 06/11
Weitere Informationen finden Sie unter www.zemaonline.de