Barcodelesestifte machen Wahlauszählung sicher und überprüfbar
26.02.08
Bei den Kommunalwahlen in Bayern am 2. März 2008 werden in rund 1000 Städten und Gemeinden 15.000 Barcodelesestifte bei der Wahlauszählung zum Einsatz kommen. Die IT-Unterstützung bei Wahlen teilt sich in zwei Bereiche. Zum einen die Wahlauszählung im Wahllokal, die entweder per Tastatur und Maus oder per Barcodelesestift unter der Federführung eines Wahlvorstandes und geschulter Wahlhelfer erfolgt. Zum anderen die Wahlauswertung, bei der die Ergebnisse der einzelnen Wahllokale im Wahlamt zusammengeführt und in die Form der amtlich vorgeschriebenen Auswertungen gebracht werden. Für beide Bereiche bietet die AKDB seit Jahren bewährte und vielfach eingesetzte Lösungen an.
Die Wahlauszählung mit Barcodelesestiften ist ein sicheres System, das sich bei den Kommunalwahlen 2002 bereits bewährt hat. 6500 Barcodelesestifte waren damals im Einsatz und haben schnelle und korrekte Ergebnisse geliefert. In der Anlage 3 der Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) wurde daraufhin der Barcode ausdrücklich als Hilfsmittel zur Auszählung erlaubt. Der Chaos Computer Club (CCC) Hamburg verbindet in seiner Pressemitteilung, die am 25. Februar verbreitet wurde, mit der Wahlauszählung per Barcodelesestift Risiken, die nicht nachvollziehbar sind. Bei einem Barcodelesestift handelt es sich um ein Eingabegerät für den Computer – wie eine Tastatur – mit dem die auf Papier abgegebenen Stimmen erfasst werden. Der Einsatz bedeutet keinesfalls ein Risiko, wie die Kommunalwahl 2002 gezeigt hat.
Die Technik bietet bei sachgerechter Anwendung keine Angriffspunkte für Manipulationen, wie Sie der CCC Hamburg beschreibt. Allenfalls eine bewusste kriminelle Handlung von einem oder mehreren Wahlhelfern, die ebenso bei einer Auszählung von Hand vorstellbar wäre, könnten eine Wahl verfälschen.
Die Wahlauszählung per Barcodelesestift ist im Gegensatz zu den Behauptungen des CCC transparent und nachvollziehbar: Nach der Öffnung der Wahlurnen wird jeder Stimmzettel nummeriert. Die abgegebenen Stimmen werden erfasst, indem ein Wahlhelfer den Barcode, der neben dem Kandidatennamen auf dem Stimmzettel gedruckt ist, mit dem Barcodeleser einscannt. Ein zweiter Helfer kontrolliert die Eingabe auf dem Bildschirm. Daneben besteht die Möglichkeit, durch Stichproben die korrekte Erfassung der einzelnen Stimmzettel zu überprüfen. Parallel zum elektronischen Verfahren werden die Stimmzettel aufbewahrt und die Wahlniederschriften auf Papier erzeugt.
Die AKDB hat ihre Kunden mehrfach über Maßnahmen im organisatorischen Bereich informiert, die Manipulationen nahezu ausschließen.
- So sollen die eingesetzten PCs in den Wahllokalen Stand-alone-Geräte ohne Zugang zum Internet sein. Das Einschleusen von Schadprogrammen während der Wahl wird dadurch verhindert.
- Ein aktueller Virenscanner soll verwendet werden.
- USB-Sticks zur Übergabe der Auszählungsergebnisse an das Wahlamt sollen vor dem Einsatz formatiert und durch ein Passwort geschützt werden.
- Die USB-Sticks sollten markiert und nur dem Wahlvorstand ausgehändigt werden.
- Alle eingesetzten Geräte sollen nach den Empfehlungen der AKDB von der Kommune gestellt, geprüft und am Wahlabend bis zur Nutzung sicher verwahrt werden.
Wenn diese Sicherheitshinweise beachtet werden und der Barcodeleser zum Einsatz kommt, wird die Möglichkeit zur Manipulation nahezu ausgeschlossen. Barcodeleser werden bereits seit Jahrzehnten auch in sicherheitsrelevanten Bereichen mit großem Erfolg eingesetzt. Nach den Erfahrungen bei den letzten Wahlen wird das gesamte Auszählungsverfahren damit sicherer, überprüfbar und bei der Auszählung selbst sinkt die Fehlerrate.
- Dateien:
pm_wahlauszaehlung.pdf