
Was kann der neue Personalausweis?
Der neue Personalausweis vereint den herkömmlichen Personalausweis (sog. Sichtausweis) und neue elektronische Funktionalitäten. Für die Identitätsfeststellung durch berechtigte Behörden (z. B. Polizei, bei Grenzkontrollen) ist der neue PA mit einem digitalen Lichtbild versehen. Sofern die Bürgerinnen und Bürger es wünschen, können auf dem neuen PA zwei Fingerabdrücke gespeichert werden (analog dem ePass), die auch der Identitätsfeststellung durch berechtigte Behörden dienen.
Eine wichtige und weitreichende Funktionalität ist der elektronische Identitätsnachweis. Was ist darunter zu verstehen? Die Daten der Bürger, die auf dem neuen PA aufgedruckt sind (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, usw.), werden zusätzlich in einem auf dem neuen PA vorhandenen Chip gespeichert. Mit Hilfe der im Chip gespeicherten Daten können sich die Bürger elektronisch ausweisen bei der Nutzung von Online-Anwendungen im eGovernment (z. B. bei Anträgen, Auskünften aus Registern usw.), im eBusiness (Online-Versandhandel, Online-Banking usw.), beim Altersnachweis im Internet und an Automaten, womit dem Jugendschutz Rechnung getragen wird. Die Bürger müssen bei der Aushändigung des neuen Personalausweises entscheiden, ob sie den elektronischen Identitätsnachweis nutzen möchten.
Der neue PA kann auf Wunsch des Bürgers zusätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) ausgestattet werden. QES sind im Rechtsverkehr der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Mit Unterzeichnung durch eine QES werden über das Internet abgeschlossene Rechtsgeschäfte nachweislich rechtswirksam. Die QES wird von einem sog. Zertifizierungsdiensteanbieter auf den neuen PA aufgebracht.
Für die Bürger bietet der elektronische Identitätsnachweis darüber hinaus den Vorteil, dass sie bei der Nutzung von Online-Diensten nicht mehr verschiedene Passwörter und PINs benötigen, sondern im Idealfall die Authentifizierung für alle Online-Dienste durch den neuen Personalausweis erfolgt. Damit trägt der neue Personalausweis zu einem sicheren und transparenten Zugang zu Online-Diensten im Internet bei.
Eine wichtige und weitreichende Funktionalität ist der elektronische Identitätsnachweis. Was ist darunter zu verstehen? Die Daten der Bürger, die auf dem neuen PA aufgedruckt sind (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, usw.), werden zusätzlich in einem auf dem neuen PA vorhandenen Chip gespeichert. Mit Hilfe der im Chip gespeicherten Daten können sich die Bürger elektronisch ausweisen bei der Nutzung von Online-Anwendungen im eGovernment (z. B. bei Anträgen, Auskünften aus Registern usw.), im eBusiness (Online-Versandhandel, Online-Banking usw.), beim Altersnachweis im Internet und an Automaten, womit dem Jugendschutz Rechnung getragen wird. Die Bürger müssen bei der Aushändigung des neuen Personalausweises entscheiden, ob sie den elektronischen Identitätsnachweis nutzen möchten.
Der neue PA kann auf Wunsch des Bürgers zusätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) ausgestattet werden. QES sind im Rechtsverkehr der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Mit Unterzeichnung durch eine QES werden über das Internet abgeschlossene Rechtsgeschäfte nachweislich rechtswirksam. Die QES wird von einem sog. Zertifizierungsdiensteanbieter auf den neuen PA aufgebracht.
Für die Bürger bietet der elektronische Identitätsnachweis darüber hinaus den Vorteil, dass sie bei der Nutzung von Online-Diensten nicht mehr verschiedene Passwörter und PINs benötigen, sondern im Idealfall die Authentifizierung für alle Online-Dienste durch den neuen Personalausweis erfolgt. Damit trägt der neue Personalausweis zu einem sicheren und transparenten Zugang zu Online-Diensten im Internet bei.