
Auswirkungen auf die Ausweisbehörden
Die AKDB möchte an dieser Stelle einen kurzen Einblick auf die Auswirkungen der Einführung des neuen Personalausweises auf die Abläufe und Aufgaben in den Personalausweisbehörden vermitteln. Ab Herbst wird die AKDB ihren OK.EWO-Anwendern in regelmäßigen und ausführlichen Kundeninformationen die benötigten Informationen zur Einführung des neuen PA bereitstellen.
Wie bereits ausgeführt wurde, stehen die Bürger bei der Antragstellung für den neuen PA vor der Entscheidung, ob sie eine Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke vornehmen lassen und ob sie den elektronischen Identitätsnachweis nutzen möchten oder nicht. Folglich sind den Bürgern für deren Entscheidungsfindung die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das Bundesinnenministerium plant, den Personalausweisbehörden hierzu Informationsmaterialien an die Hand zu geben, die den Bürgern bei der Antragstellung zu übergeben sind. Zusätzliche Abläufe im Antragsverfahren entstehen, wenn sich die antragstellenden Personen für eine Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke entscheiden. Das Handling ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Personalausweisbehörden bereits von der Passbeantragung bekannt. Neue Abläufe und Geschäftsprozesse in der Personalausweisbehörde ergeben sich insbesondere durch den elektronischen Identitätsnachweis. So können die Bürger jederzeit den elektronischen Identitätsnachweis ein- oder ausschalten lassen. Standardmäßig ist er eingeschaltet.
Darüber hinaus sind z. B. durch Um- und Zuzüge bedingte Änderungen durchzuführen. In diesen Fällen ist die Anschrift im Chip zu ändern und ein entsprechender Aufkleber auf den neuen Personalauisweis aufzubringen. Wenn der Ausweisinhaber seine PIN vergessen hat, mit der er das Auslesen von Daten aus dem Chip bei der Nutzung von Internetdiensten freigibt, ist seitens der Personalausweisbehörden eine Änderung der PIN vorzunehmen. Eine Behandlung von allen neuen Abläufen und Aufgaben in der Personalausweisbehörde ist Bestandteil der bereits erwähnten Kundeninformationen.
Um eine reibungslose Einführung der neuen Abläufe und Aufgaben bei den Personalausweisbehörden zu gewährleisten, wird im Zeitraum von Januar 2010 bis zum 1. November 2010 unter Federführung des Bundesinnenministeriums ein Feldtest mit bundesweit 25 Pilotkunden durchgeführt. Im Rahmen des Feldtests wird u. a. die Integration von neuen Softwaremodulen und Hardwarekomponenten in Echtumgebungen getestet und gegebenenfalls eine Optimierung der Abläufe, Softwaremodule und Hardwarekomponenten bis zum Beginn des Echtbetriebes vorgenommen. Die AKDB beteiligt sich mit fünf OK.EWO-Kunden am Feldtest und erwartet sich davon Erfahrungen und Erkenntnisse, von denen letztlich alle OK.EWO-Anwender bei der Einführung des neuen PA profitieren werden.
Wie bereits ausgeführt wurde, stehen die Bürger bei der Antragstellung für den neuen PA vor der Entscheidung, ob sie eine Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke vornehmen lassen und ob sie den elektronischen Identitätsnachweis nutzen möchten oder nicht. Folglich sind den Bürgern für deren Entscheidungsfindung die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das Bundesinnenministerium plant, den Personalausweisbehörden hierzu Informationsmaterialien an die Hand zu geben, die den Bürgern bei der Antragstellung zu übergeben sind. Zusätzliche Abläufe im Antragsverfahren entstehen, wenn sich die antragstellenden Personen für eine Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke entscheiden. Das Handling ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Personalausweisbehörden bereits von der Passbeantragung bekannt. Neue Abläufe und Geschäftsprozesse in der Personalausweisbehörde ergeben sich insbesondere durch den elektronischen Identitätsnachweis. So können die Bürger jederzeit den elektronischen Identitätsnachweis ein- oder ausschalten lassen. Standardmäßig ist er eingeschaltet.
Darüber hinaus sind z. B. durch Um- und Zuzüge bedingte Änderungen durchzuführen. In diesen Fällen ist die Anschrift im Chip zu ändern und ein entsprechender Aufkleber auf den neuen Personalauisweis aufzubringen. Wenn der Ausweisinhaber seine PIN vergessen hat, mit der er das Auslesen von Daten aus dem Chip bei der Nutzung von Internetdiensten freigibt, ist seitens der Personalausweisbehörden eine Änderung der PIN vorzunehmen. Eine Behandlung von allen neuen Abläufen und Aufgaben in der Personalausweisbehörde ist Bestandteil der bereits erwähnten Kundeninformationen.
Um eine reibungslose Einführung der neuen Abläufe und Aufgaben bei den Personalausweisbehörden zu gewährleisten, wird im Zeitraum von Januar 2010 bis zum 1. November 2010 unter Federführung des Bundesinnenministeriums ein Feldtest mit bundesweit 25 Pilotkunden durchgeführt. Im Rahmen des Feldtests wird u. a. die Integration von neuen Softwaremodulen und Hardwarekomponenten in Echtumgebungen getestet und gegebenenfalls eine Optimierung der Abläufe, Softwaremodule und Hardwarekomponenten bis zum Beginn des Echtbetriebes vorgenommen. Die AKDB beteiligt sich mit fünf OK.EWO-Kunden am Feldtest und erwartet sich davon Erfahrungen und Erkenntnisse, von denen letztlich alle OK.EWO-Anwender bei der Einführung des neuen PA profitieren werden.