RZL-EWO
Basisleistung ZENTRALE DIENSTE
Diese Basisleistung ermöglicht die Übernahme und Speicherung des für die Erbringung der Rechenzentrumsleistungen notwendigen Einwohnerteildatenbestandes aus dem von Kunden genutzten Anwendungsverfahren Einwohnerwesen. Die Speicherung erfolgt in getrennten Beständen pro Gemeinde.
Außerdem dient die Basisleistung der Übernahme und Speicherung von Bestands- und Änderungsdaten in den bei der AKDB zentral geführten Einwohnerteildatenbestand zum Zwecke der Datenübermittlung im automatisierten Abrufverfahren der Polizei gemäß § 8 BayMeldeDÜV. Ferner ist die Übermittlung von Daten zur Erteilung von Gruppenauskünften im Rahmen polizeilicher Ermittlungen gemäß Art. 31 Abs. 1 bis 3 MeldeG möglich.
Zusatzleistung DATENÜBERMITTLUNGEN
Auf der Grundlage der übernommenen Einwohnerteildatenbestände erfolgen Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen sowie an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften nach dem Meldegesetz in Verbindung mit der Zweiten Meldedatenübermittlungsverordnung des Bundes (2. BMeldeDÜV) und der Bayer. Meldedatenübermittlungsverordnung (BayMeldeDÜV), soweit der Kunde die AKDB zur Übermittlung an den jeweiligen Empfänger beauftragt hat.
Zusatzleistung BESTANDSAUSWERTUNGEN
Diese Zusatzleistung dient der Auswertung der Einwohnerteildatenbestände nach verschiedenen Kriterien und Ausgabe der ausgewählten Daten auf Datenträger bzw. Druckausgaben zur Erstellung von Adreßlisten sowie von Statistiken und sonstigen Auswertungen durch den Kunden. Die Adreßlisten können z.B. für die Erteilung von Auskünften an Parteien und Wählergruppen gemäß Art. 35 Absatz 1 und 2 MeldeG und an Adressbuchverlage gemäß Art. 35 Absatz 3 MeldeG erstellt werden. Gesetzliche Auskunfts-/Übermittlungssperren bzw. Widersprüche des Betroffenen werden beachtet. Datenübermittlungen an das Landesversorgungsamt sind möglich. Sie erfolgen, soweit der Kunde ausdrücklich die AKDB beauftragt hat.
Zusatzleistung EINFACHE MELDEREGISTERAUSKÜNFTE
Diese Zusatzleistung dient der Auswertung der Einwohnerteildatenbestände nach § 21 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz und nach Art 34 Abs. 1 MeldeG. Gesetzliche Auskunfts-/Übermittlungssperren bzw. Widersprüche des Betroffenen werden beachtet. Sie erfolgen, soweit der Kunde ausdrücklich die AKDB beauftragt hat.
Die ZEMA-CONTROL-Funktion ermöglicht Auskünfte über gespeicherte Behördenstammdaten, über vorliegende Beauftragungen der Kommune gegenüber der AKDB, über erteilte Melderegisterauskünfte sowie über die entsprechenden Gutschriften im Rahmen der Beauftragung der AKDB für ZEMA.
Basisleistung RÜCKMELDUNGEN
Diese Basisleistung dient der automatisierten Entgegennahme und Weiterleitung von Rückmeldungen nach § 17 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz, soweit der Kunde ausdrücklich die AKDB beauftragt hat.
Basisleistung WAHLEN/LOHNSTEUER
Diese Basisleistung dient dem Druck von Wahlbenachrichtigungskarten und Abstimmungsbenachrichtigungskarten, von Lohnsteuerkarten und von Eintragungsverzeichnissen für Volksbegehren.
Infoanforderung und Kontakt
Weitere Informationen zum Verfahren, technischen Einsatzvoraussetzungen und Entgelten erhalten Sie von Ihrem regional zuständigen Vertrieb.
Diese Basisleistung ermöglicht die Übernahme und Speicherung des für die Erbringung der Rechenzentrumsleistungen notwendigen Einwohnerteildatenbestandes aus dem von Kunden genutzten Anwendungsverfahren Einwohnerwesen. Die Speicherung erfolgt in getrennten Beständen pro Gemeinde.
Außerdem dient die Basisleistung der Übernahme und Speicherung von Bestands- und Änderungsdaten in den bei der AKDB zentral geführten Einwohnerteildatenbestand zum Zwecke der Datenübermittlung im automatisierten Abrufverfahren der Polizei gemäß § 8 BayMeldeDÜV. Ferner ist die Übermittlung von Daten zur Erteilung von Gruppenauskünften im Rahmen polizeilicher Ermittlungen gemäß Art. 31 Abs. 1 bis 3 MeldeG möglich.
Zusatzleistung DATENÜBERMITTLUNGEN
Auf der Grundlage der übernommenen Einwohnerteildatenbestände erfolgen Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen sowie an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften nach dem Meldegesetz in Verbindung mit der Zweiten Meldedatenübermittlungsverordnung des Bundes (2. BMeldeDÜV) und der Bayer. Meldedatenübermittlungsverordnung (BayMeldeDÜV), soweit der Kunde die AKDB zur Übermittlung an den jeweiligen Empfänger beauftragt hat.
Zusatzleistung BESTANDSAUSWERTUNGEN
Diese Zusatzleistung dient der Auswertung der Einwohnerteildatenbestände nach verschiedenen Kriterien und Ausgabe der ausgewählten Daten auf Datenträger bzw. Druckausgaben zur Erstellung von Adreßlisten sowie von Statistiken und sonstigen Auswertungen durch den Kunden. Die Adreßlisten können z.B. für die Erteilung von Auskünften an Parteien und Wählergruppen gemäß Art. 35 Absatz 1 und 2 MeldeG und an Adressbuchverlage gemäß Art. 35 Absatz 3 MeldeG erstellt werden. Gesetzliche Auskunfts-/Übermittlungssperren bzw. Widersprüche des Betroffenen werden beachtet. Datenübermittlungen an das Landesversorgungsamt sind möglich. Sie erfolgen, soweit der Kunde ausdrücklich die AKDB beauftragt hat.
Zusatzleistung EINFACHE MELDEREGISTERAUSKÜNFTE
Diese Zusatzleistung dient der Auswertung der Einwohnerteildatenbestände nach § 21 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz und nach Art 34 Abs. 1 MeldeG. Gesetzliche Auskunfts-/Übermittlungssperren bzw. Widersprüche des Betroffenen werden beachtet. Sie erfolgen, soweit der Kunde ausdrücklich die AKDB beauftragt hat.
Die ZEMA-CONTROL-Funktion ermöglicht Auskünfte über gespeicherte Behördenstammdaten, über vorliegende Beauftragungen der Kommune gegenüber der AKDB, über erteilte Melderegisterauskünfte sowie über die entsprechenden Gutschriften im Rahmen der Beauftragung der AKDB für ZEMA.
Basisleistung RÜCKMELDUNGEN
Diese Basisleistung dient der automatisierten Entgegennahme und Weiterleitung von Rückmeldungen nach § 17 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz, soweit der Kunde ausdrücklich die AKDB beauftragt hat.
Basisleistung WAHLEN/LOHNSTEUER
Diese Basisleistung dient dem Druck von Wahlbenachrichtigungskarten und Abstimmungsbenachrichtigungskarten, von Lohnsteuerkarten und von Eintragungsverzeichnissen für Volksbegehren.
Infoanforderung und Kontakt
Weitere Informationen zum Verfahren, technischen Einsatzvoraussetzungen und Entgelten erhalten Sie von Ihrem regional zuständigen Vertrieb.