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OK.FIS NKFW

OK.FIS NKFW
AKDB und die NKFW-Reformen
 
Durch den bereits Anfang der neunziger Jahre in Gang gekommenen Reformprozess „Neues Steuerungsmodell" entwickelte sich ein Bündel von Maßnahmen um „Verwaltungsbürokratien" zu kundenorientierten Dienstleistungsorganisationen zu transformieren. Für die Schaffung von mehr Transparenz in den Verwaltungsprozessen für die Bürgerschaft und Politik und die Erreichung einer höheren intergenerativen Gerechtigkeit, ist es notwendig, das bisherige nur auf Einnahmen und Ausgaben ausgerichtete Geldverbrauchskonzept durch ein komplettes Ressourcenverbrauchskonzept mit Nachweis des Vermögens und der Schulden der Kommune, abzulösen.
Mit diesen neuen Anforderungen erreicht die heutige Kameralistik die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Mit einem neuen Haushaltsrecht auf Basis der kaufmännischen Buchführung (kommunale Doppik) ist der Ressourcenverbrauch in einem geschlossenen System darstellbar.
 
Die Ende der neunziger Jahre angestrebte Lösung mit Überleitung von kameralem Buchungsstoff in doppische Systeme zur Erzeugung von kaufmännischen Abschlüssen wurde von der AKDB nicht weiterverfolgt. Es wurde schnell deutlich, dass dies durch Abstimmungs- und Abgrenzungsprobleme keine den Anforderungen des „Neuen Steuerungsmodells" gerechte Lösung sein kann.
 
Deshalb entschied man sich frühzeitig für die Neuentwicklung einer voll-integrierten 3-Komponenten-Rechnung (Vermögens-/Erfolgs- und Finanzrechnung) nach den Vorschlägen des Arbeitskreises „Doppik" der Innenminister-Konferenz (IMK). Durch den Beschluß vom 21.11.2003 der IMK und der damit verabschiedeten Leittexte für die länderspezifische Gesetzgebung wird das von der AKDB mit OK.FIS NKFW umgesetzte Konzept einer kommunalen Doppik voll bestätigt.