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ZEMA

Bürgerauskunft


 
einfache Melderegisterauskünfte über das Internet
 
Die gesetzlichen Regelungen im Meldewesen sehen vor, dass Bürger einfache Melderegisterauskünfte über einzelne bestimmte Einwohner einholen können. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die Anschriften des Einwohners.
 
Die Melderegisterauskunft kann von den Bürgern entweder persönlich bzw. schriftlich direkt beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder über das Internet eingeholt werden. Für Auskünfte über das Internet haben der Freistaat Bayern und die AKDB in einem gemeinsamen Projekt eine Bürgerauskunft realisiert, die es jedem Bürger ermöglicht, über das Internet die aktuelle Adresse eines Einwohners in Bayern abzufragen, wenn er z.B. ein Klassentreffen organisieren möchte. Selbstverständlich werden bei der Erteilung der Auskunft die melderechtlichen und datenschutzrechtlichen Regelungen strikt beachtet.
Die Bürgerauskunft bietet eine Vielzahl von Vorteilen:
  • Flächendeckendes, landesweites Auskunftssystem mit Zugang zu allen Melderegistern in Bayern
  • Zeitliche Ungebundenheit bei der Einholung der Auskünfte, unabhängig von den Öffnungszeiten der Meldebehörden 
  • Keine Wartezeiten wie bei der herkömmlichen schriftlichen Meldeamtsanfrage, sondern sofortige Verfügbarkeit der Auskunft
  • Sofern eine Person (mehrfach) umgezogen ist, kann durch die Adresskettenverfolgung schnell die aktuelle Adresse ermittelt werden
  • Gewährleistung einer amtlich gültigen Adressauskunft
  • Einfache und sichere Abwicklung des Bezahlvorganges per Lastschriftverfahren oder Kreditkarte (geplant)
Die Bürgerauskunft kann über das Internetportal http://www.verwaltung.bayern.de (in diesem vom Freistaat Bayern betriebenen Portal sind Informations- und Dienstleistungsangebote für Bürger, Wirtschaft und Verwaltungen bereitgestellt) oder direkt über https://buergerauskunft.zemaonline.de aufgerufen werden.
 
Kanzleien oder Betriebe, ggf. auch Bürger, die regelmäßig Melderegisterauskünfte einholen, können sich bei der AKDB auch als sog. Power-User registrieren lassen; gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
 
Neben dem Bayerischen Behördeninformationssystem BayBIS für Behörden und der zentralen einfachen Melderegisterauskunft ZEMA für Power-User aus der Wirtschaft steht mit der Bürgerauskunft auch für den Bürger eine Online-Melderegisterauskunft zur Verfügung. Insofern bildet die Bürgerauskunft eine sinnvolle Vervollständigung des Angebotes an Online-Melderegisterauskünften. Mit der Bürgerauskunft konnte ein weiteres Projekt im Rahmen der eGovernment-Initiative von Freistaat Bayern und den Kommunen erfolgreich abgeschlossen werden.

 Produktblatt Bürgerauskunft, Stand 06/11