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Telefon 089 / 5903 - 0
Fax 089 / 5903 - 1845
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Herzlich willkommen bei der Landesfamilienkasse AKDB


Für Kinder besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld. Die Festsetzung und Auszahlung dieser Leistung erfolgt durch die Familienkasse.

Die Aufgabe als Familienkasse hat dabei im öffentlichen Dienst grundsätzlich der Arbeitgeber wahrzunehmen.

Die AKDB kann als Landesfamilienkasse die Aufgaben nach § 72 Abs. 1 Einkommensteuergesetz für die Bediensteten und Versorgungsempfänger der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden kommunalen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich der Bayerischen Verwaltungsschule wahrnehmen, soweit ihr diese Aufgaben von den entsprechenden Familienkassen übertragen werden.

Die Aufgabe als Landesfamilienkasse kann nicht übernommen werden für Versorgungsempfänger, deren ehemaliger Dienstherr oder Arbeitgeber Mitglied des Bayerischen Versorgungsverbandes ist, und für die bei einer Sparkasse beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer.