Aktuelles
Erhöhung des Grenzbetrages für Einkünfte und Bezüge sowie Erhöhung des Kindergeldes ab 01.01.2010
Durch eine Änderung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG wird der Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge ab 01.01.2010 von bisher 7.680,00 EUR auf 8.004,00 EUR erhöht.
Grundlage hierfür ist das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen –Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung- vom 16.07.2009 (BGBl I 2009, S.1959)
Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 18.12.2009 dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) zugestimmt.
Darin ist ab 01.01.2010 eine Erhöhung des Kindergeldes um 20,00 EUR für jedes zu berücksichtigende Kind vorgesehen:
Durch eine Änderung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG wird der Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge ab 01.01.2010 von bisher 7.680,00 EUR auf 8.004,00 EUR erhöht.
Grundlage hierfür ist das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen –Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung- vom 16.07.2009 (BGBl I 2009, S.1959)
Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 18.12.2009 dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) zugestimmt.
Darin ist ab 01.01.2010 eine Erhöhung des Kindergeldes um 20,00 EUR für jedes zu berücksichtigende Kind vorgesehen:
| Kindergeld | ab 01.01.2010 | bis 31.12.2009 |
| für das erste und zweite Kind monatlich | 184,00 € | 164,00 € |
| für das dritte Kind monatlich | 190,00 € | 170,00 € |
| für das vierte und jede weitere Kind monatlich | 215,00 € | 195,00 € |